WOHNRESORT BAD HÄRING SINGMOOS
Verkauf Wohnungen Immobilien TPJ Errichtungs

Baubeschreibung

BAU- UND AUSSTATTUNGSBESCHREIBUNG:

Stand: 29.05.2018

Die TPJ ErrichtungsGmbH errichtet in Bad Häring, in Singmoos ein modernes Wohnresort-Mehrfamilienhaus.

Das Gebäude besteht aus insgesamt 5 Wohnungen, verteilt über zwei Stockwerke wobei ein Top als Maissonette ausgeführt wird. Für Autos ist ausreichend Platz im anliegenden Carport inkl. Lagerräume. Geplant sind 3-/4-Zimmer Wohnungen die teilweise über Gärten und/oder Terrassen bzw. Balkon verfügen.

Für alle Wohnungen stehen ein interner Abstellraum im EG des Gebäudes sowie ein externer Abstellraum beim zugehörigen Carport-KFZ-Abstellplatz zur Verfügung. Allgemeine Abstellflächen für z.B. Fahrrad, Kinderwagen etc. sowie der erforderliche Technikraum sind vorgesehen.

Bauausführung und Bauausstattung entsprechen einem hohen technischen Standard und werden selbst gehobenen Ansprüchen gerecht.

 

I. ALLGEMEINE PROJEKTDATEN

Grundstück

Das Gebäude wird auf der Liegenschaft

in der KG 83006 Bad Häring errichtet.

Grundstückseigentümer

TPJ ErrichtungsGmbH

Bahnhofstraße 53, 6300 Wörgl

Tel.: + 43 5332 23232

Planung

BM Dipl. Ing. Markus Steinbacher

Hans Reisch-Straße 12

A-6330 Kufstein

Tel.: +43 676 5942578

Beratung und Verkauf 

TPJ ErrichtungsGmbH

Bahnhofstraße 53, 6300 Wörgl

Tel.: + 43 5332 23232

Ing. Joachim Bosin, MBA dipl. IM

Tarek Daghistani

 

II. KOSTEN

Der Kaufpreis Der Kaufpreis ist ein Fixpreis
Der Kaufpreis enthält die anteiligen Grundkosten sowie die Baukosten bis zur Schlüsselübergabe gemäß dieser Bau- und Ausstattungs-Beschreibung, sämtliche Erschließungskosten (Wasser, Kanal, Strom) sowie alle Honorare für Vermessung, Planung, Bauleitung. Honorare für die Bearbeitung von Sonderwünschen sind darin nicht enthalten.
Der Kaufpreis enthält nicht die Gebühren für die Errichtung und Verbücherung des Kaufvertrages sowie den damit zusammenhängenden Beglaubigungskosten und allfällige durch die Finanzierung anfallenden Kosten und Gebühren für die Verbücherung von Pfandrechten, die Grunderwerbsteuer gem. Grunderwerbsteuergesetz 1987 und die Eintragungsgebühr ins Grundbuch.

 

III. BAUBESCHREIBUNG

III.1 ALLGEMEINES

Die in allen Plänen enthaltenen Maße sind Rohbaumaße mit Maß- und Flächentoleranzen von bis zu 3 %, daher sind für die Einbauten jeglicher Art Naturmaße zu nehmen. Die Abwicklungen der Wohnnutzfläche innerhalb dieses Toleranzbereiches haben keine Änderung des Kaufpreises zur Folge. Nicht wertmindernde Abweichungen von der Baubeschreibung zum Zwecke der Verbesserung bzw. aus Gründen des wirtschaftlichen Ablaufes, Auflage der Behörden und Sonderplaner (bautechnische, statische, heizungs-, sanitär- und elektrotechnische Erfordernisse), bleiben dem Bauträger vorbehalten. Zeichnerische Ausdrucksmittel (Mobiliar, sanitäre Einrichtungsgegenstände) gelten nicht als Baubeschreibung. Maßgeblich ist der vorliegende Text.

Die perspektivische Darstellung des Gebäudes stellt einen idealistischen Zustand dar und ist nicht Gegenstand des Kaufvertrages. Die Fassadengestaltung mit Tür- und Fensterkonstruktion kann von der Ausführung abweichen.

Die Konstruktion des Gebäudes erfolgt in Massivbauweise, feuerbeständig hergestellt. Bei der Planung und Bauausführung wird bzgl. Schall- und Wärmeisolierung auf die ÖNORM und die Bauvorschriften Bedacht genommen.

 

III.2 ERDGESCHOSS UND OBERGESCHOSS

Außenwände, tragende Zwischenwände, Stützen, Stiegenläufe und Geschossdecken in Massivbauweise nach statischen und schalltechnischen Anforderungen. Nicht tragende Zwischenwände in Massivbauweise (tlw. mit integrierten Stahlsäulen entsprechend Statik). Wohnungstrennwände in Massivbauweise einerseits verputzt und andererseits mit Vorsatzschale aus Trockenbau.

Die Brüstungen der Terrassen/Balkon im Obergeschoss werden in Massivbauweise bis 60 cm Höhe mit 40 cm aufgesetzter Glaskonstruktion ausgeführt.

 

III.3 DACHKONSTRUKTION:

Pultdach in massiver Vollholzkonstruktion mit gedämmter Zwischendecke und zweilagiger Bitumenabdichtung – obere Lage grau beschiefert.

 

III.4 FASSADENKONSTRUKTION

Wärmedämmverbundsystem

 

III.5 FUSSBODENAUFBAU

Schwimmender Estrich auf Trittschall- bzw. Wärmedämmung

 

III.6 GELÄNDER:

Stahlkonstruktion

 

III.7 BODENBELÄGE

ALLGEMEINFLÄCHEN:

Stiegenhaus Feinsteinzeug
Gänge zu Wohnungen Feinsteinzeug

 

WOHNUNGEN:

Gang / Diele

Parkettbelag Eiche – Keramische Platten oder Vinyl

Plankenbelag als Sonderwunsch

Bad / WC keramische Platten
Zimmer

Parkettbelag Eiche – Keramische Platten oder Vinyl

Plankenbelag als Sonderwunsch

Wohnen / Kochen / Essen

Parkettbelag Eiche – Keramische Platten oder Vinyl

Plankenbelag als Sonderwunsch

Abstellraum i. d. Wohnung

(wenn vorhanden)

Parkettbelag Eiche – Keramische Platten oder Vinyl

Plankenbelag als Sonderwunsch

Lagerräume / i.d. Geschossen Feinsteinzeug
Terrasse / Balkon Steinplatten oder gleichwertiges

 

III.8 WAND- UND DECKENBELÄGE:

Wände und Decken in den Wohngeschossen werden mit Dispersionsfarbe weiß gestrichen. Die Wände in den Bädern werden bis zu einer Höhe von 120 cm verfliest. Die Wände im WC werden im Bereich Handwaschbecken und WC teilweise verfliest, die übrigen Wände mit Dispersion weiß gestrichen. Die Wände und Decken in Technik- und externen Abstellräumen werden nicht gestrichen.

 

III.9 TÜREN, TORE UND FENSTER

Wohnungseingangstüren Pfostenstockzarge, Brandschutz gemäß Baubescheid
Innentüren Streiftüren, dreiseitige Gummidichtung
Balkone und Fenster Fensterkonstruktion aus Kunststoff, DrehkippBeschläge außer bei Fixverglasungselementen, 3-Scheiben Isolierverglasung nach bauphysikalischen Erfordernissen; Teilweise Fixverglasung – lt. Brandschutzvorschriften Beschattung über Aluminium Rollos
Lagerräume Stahlzargen mit Stahltürblatt gem. brandschutztechnischen Anforderungen

 

III.10 SANITÄRE INSTALLATION

Wasserversorgung Gemeinde
Abwasserentsorgung Gemeinde
Oberflächenentwässerung Versickerung auf eigenem Grund bzw. Sickermulde
Warm-/Kaltwasserzähler  
Küchen – Kochen

1 Kaltwasseranschluss Küchenspüle

1 Warmwasseranschluss

1 Geschirrspüler Anschluss

Badezimmer

(wenn vorhanden)

1 Tiefspül-WC-Anlage

1 Badewannenanlage mit Einhebelmischer und Brausegarnitur

1 Dusche mit Brausegarnitur ohne Duschtrennwände

 

1 Waschtischanlage mit Einhebelmischer

1 Waschmaschinenanschluss

Gäste WC

(wenn vorhanden)

1 Tiefspül-WC-Anlage (wenn vorhanden)

1 Handwaschbecken mit Kalt-/ Warmwasseranschluss

Auslaufhähne im Freien je ein frostsicherer Auslaufhahn auf der Terrasse sowie in den Allgemeinbereichen

Sonder- und Zusatzleistungen sowie das Anschließen von Geräten ist von den Wohnungskäufern eigens an die ausführenden Firmen zu beauftragen.

 

III.11 HEIZANLAGE

Energieversorgung Erdgas
Heizung Fußbodenheizung
Wärmezähler im UB-Verteiler
Raumregler Raumtemperaturregler in allen Wohnräume

Sonder- und Zusatzleistungen sowie das Anschließen von Geräten ist von den Wohnungskäufern eigens an die ausführenden Firmen zu beauftragen.

 

III. 12 ABLUFTANLAGE:

Bad oder WC Innen liegende Bäder oder WC-Anlagen werden mechanisch entlüftet. Die Raumentlüftung erfolgt in einer Sammelleitung über Dach.
Küche Die Entlüftung erfolgt über Dach. Anschluss Dunstabzug und Einbau Rückschlagklappe durch Küchen Baufirma im Auftrag des Wohnungseigentümers.
Lagerräume mechanische Lüftung

Sonder- und Zusatzleistungen sowie das Anschließen von Geräten ist von den Wohnungskäufern eigens an die ausführenden Firmen zu beauftragen.

 

III. 13 ELEKTROINSTALLATIONEN:

Jede Einheit wird mit Decken- und Wandauslässen, Schaltern, Steckdosen, Sprechanlagen zum Haupteingang mit automatischem Türöffner zur Hauseingangstüre und Klingeltaster bei Wohnungseingang sowie Leerverrohrung für Telefon versehen. Vorsorge für Anschlüsse an das Ortskabelnetz wird getroffen. Das gesamte Installationsmaterial kommt als Standard in weiß zur Ausführung. Leuchtkörper sind in den Wohneinheiten nicht berücksichtigt.

 

Stromversorgung Lokal TINETZ
Telefonnetz

Versorgung durch die PTA

Anschluss ist vom Käufer selbst zu beantragen.

Leerverrohrung in jeder Wohneinheit

TV-Anlage Anschlussmöglichkeit der Gesamtanlage an das KabelTV-Netz wird vorgesehen. Verkabelung für FS 1 / FS 2 in jeder Wohneinheit. Anschlussgebühren sind vom Käufer direkt beim Betreiber des Kabel TV-Netzes zu entrichten. DVB-T oder DVB-C Boxen sind nicht im Leistungsumfang enthalten.
Elektroinstallationen lt. den gültigen ÖVE-Vorschriften Zuleitung vom Hausanschlusskasten zu HV HauptVerteileranlagen im Erdgeschoss mit einem Stromzähler je Wohneinheit, drei Stromzähler für die Allgemeinteile und ein Stromzähler für HKLS. Je WohnEinheit ein Unterverteiler mit den entsprechenden Leistungsschutzschaltern und Schutzgeräten innerhalb der Wohnung. 
Stiegenhaus

1 Schukosteckdosenauslass mit Kindersicherung Mindestens in jedem Geschoss für die StiegenhausReinigung

2 Lichtschalterauslässe je Geschoss für StiegenhausLicht Lichtauslässe nach Bedarf

1 Taster Treppenhausautomat je Wohnungseingangstür

1 Klingeltaster je Wohnungseingangstür

Flur

1-2 Lichtdeckenauslässe je nach Größe

2 Schukosteckdosenauslässe

2 Wechselschalter

1 Auslass für Telefon

1 Auslass für Sprechanlage (Klingel integriert) 

Bad

1 Licht Deckenauslass

1 Licht Wandauslass

1 Serienschalter

2 Schukosteckdosen

1 Schukosteckdose Waschmaschine sofern im Plan

1 Auslass für Lüfter mit Nachlaufrelais (ohne Fenster)

Gäste – WC 

1 Lichtdeckenauslass

1 Ausschalter

1 Auslass für Lüfter mit Nachlaufrelais 

Zimmer

 

 

 

1 Lichtdeckenauslass

2 Wechselschalter

3 Schukosteckdosen

1 TV-Anschluss

Elternschlafzimmer

1 Lichtdeckenauslass

2 Wechselschalter

1 Kreuzschalter als SONDERWUNSCH möglich

4 Schukosteckdosen

Wohnen

1 Lichtdeckenauslass

4 Schukosteckdosen

1 Ausschalter

1 Ausschalter Terrassen / Balkonlicht

1 TV-Anschluss

Kochen

1 Lichtdeckenauslass

1 Lichtwandauslass

4 Schukosteckdosenauslässe

1 Serienschalter

1 Auslass für E-Herd

1 Spülmaschinenauslass

1 Auslass Dunstabzug

1 Auslass Kühlschrank

1 Auslass für Mikrowelle/Dampfgarer Sonderwunsch

Essen

1 Lichtdeckenauslass

1 Ausschalter

1 Schukosteckdose

Terrasse / Balkon

1 Schukosteckdose Feuchtraum

1 Lichtwandauslass mit Lampe im Außenbereich

Abstellraum i. d. Whg.

(wenn vorhanden)

1 Deckenlichtauslass

1 Ausschalter

1 Schukosteckdose

Lagerräume Carport

1 Lichtauslass

1 Ausschalter

1 Schukosteckdose Feuchtraum

Carport 1 Kraftsteckdose CEE 5 x 16 A für Ladestationen KFZ
Lager, Abstellraum

1 Lichtauslass

1 Ausschalter

1 Schukosteckdose

Verdunkelung Fenster mit Rollo / Farbe nach Vorgabe des Architekten
Technik

Lichtauslässe mit FR-Balkonleuchten nach Vorschrift

1 Bewegungsmelder

1 Steckdosenauslass

1 Kraftsteckdose CEE 5 x 16 A für Hausmeister

Beleuchtung Allgemein Die Beleuchtungskörper im Allgemein- und AußenAnlagenbereich werden nach Wahl des Bauträgers montiert.

 

Sonder- und Zusatzleistungen sind vom TOP-Eigentümer eigens zu beauftragen sowie das Anschließen aller Geräte der TOP-Eigentümer, z.B. E-Herd, Lampen, ist von den Eigentümern direkt mit der ausführenden Firma abzurechnen.

 

III. 14 BESONDERE BETRIEBSEINRICHTUNGEN:

Briefkästen zentrale Briefkastenanlage mit einem Fach für jede Einheit
Türöffner System Gegensprechanlage mit Kamera

 

IV. SONDERWÜNSCHE

Zur Abwicklung allfälliger Sonderwünsche dürfen wir Folgendes bemerken:

Die TPJ ErrichtungsGmbH ist gerne bereit, individuellen Sonder- oder Änderungswünschen nachzukommen, soweit dies technisch möglich ist und das Baugeschehen darunter nicht leidet oder verzögert wird.

Sollten Sie eine Änderung der Standardausstattung Ihrer Einheit nach Ihren persönlichen Vorstellungen wünschen, so sind grundsätzlich die bauausführenden Firmen damit zu beauftragen. Der Käufer ist bei Sonderwünschen Auftraggeber der ausführenden Firmen. Dabei beachten Sie bitte, dass die Firmen für Sonderwunschleistungen aufgrund des Auftragsvolumens nicht denselben Nachlass geben können, wie es für den Hauptauftrag vereinbart ist.

Alle Ihre Änderungswünsche müssen jedoch unbedingt zuvor mit dem Bauleiter unserer Gesellschaft bzw. auch mit dem Architekten besprochen werden. Sodann ist der Auftrag zur Ausführung der Sonderwünsche den bauausführenden Firmen termingerecht schriftlich zu erteilen.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass nur solche Änderungswünsche berücksichtigt werden können, unter denen das Baugeschehen nicht leidet und die keine statisch konstruktiven Teile betreffen.

Werden trotz Hinweis auf eintretende Terminverzögerungen Abänderungen verlangt und durchgeführt, trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Wohnungswerber. Grundsätzlich bedürfen alle Sonderwünsche der Zustimmung des Bauherrn bzw. des Bauleiters als dessen Vertreter.

Sollten die geäußerten Sonderwünsche mit Mehrkosten verbunden sein, so sind diese vom Wohnungswerber direkt an die betreffenden Firmen bzw. Handwerker zu bezahlen. Die Normalausführung wird von den Professionisten mit unserer Gesellschaft abgerechnet. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen, erhalten Sie von uns im Rahmen der Schlussrechnung, aufgrund der vorliegenden Angebote, die entsprechende Gutschrift, sofern wir rechtzeitig von den Minderleistungen in Kenntnis gesetzt werden.

Der Architekt sowie die Sonderplaner sind berechtigt, für die Bearbeitung von Sonderwünschen ein angemessenes Honorar an den Käufer in Rechnung zu stellen.

Sollte durch Sonderwünsche die Nutzwertfestsetzung geändert werden müssen, ist der Auftraggeber für die daraus resultierenden Kosten zahlungspflichtig.

Die TPJ ErrichtungsGmbH ist berechtigt, geringfügige Änderungen am Bauobjekt, die sich im Zuge der Bauausführung als zweckmäßig erweisen, vorzunehmen, wenn dadurch die fachgerechte Ausführung nicht beeinträchtigt wird.

Bis zur Übergabe der Wohnungen ist die Gesellschaft berechtigt, durch geringfügige Vergrößerungen oder Verkleinerungen des Baukörpers die Anzahl der Einheiten und die gemeinschaftlichen Teile des Hauses zu ändern und die Zahl der Abstellplätze zu erhöhen oder zu vermindern, sofern dies sachlich gerechtfertigt ist und die Gesellschaft eine erforderliche Neuparifizierung kostenfrei veranlasst. Der Käufer wird der Gesellschaft eine dafür erforderliche beglaubigte Vollmacht unterfertigten, damit diese eine allenfalls verbundene Um- und Neuparifizierung in seinem Namen veranlassen kann.

Wir dürfen alle Wohnungswerber in ihrem eigenen Interesse bitten, alle Sonder- und Änderungswünsche rechtzeitig vorzubringen und in Auftrag zu geben, damit eine bestmögliche Abwicklung erfolgen kann.

Zur Besprechung weiterer technischer Einzelheiten steht Ihnen der Beratungsdienst der TPJ ErrichtungsGmbH jederzeit gerne zur Verfügung.

Wörgl, den 20.09.2018